| SATZUNG (siehe bis 2001 und ab 2002)
 über die Benutzung des
Tagungscenters im Wasserwerk Röderhof
des Wasser- und Abwasserzweckverbandes "Huy -Fallstein"
 Auf Grund der §§ 6, 8 und 72 der Gemeindeordnung
des Landes Sachsen-Anhalt
in der zur Zeit gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung in seiner
Sitzung
am 04.12.2000 nachfolgende Satzung über die Benutzung des
Tagungscenters in
Röderhof beschlossen: § 1 Das Tagungscenter Röderhof ist eine öffentlich
genutzte Einrichtung des
Wasser- und Abwasserzweckverbandes "Huy -Fallstein". Es steht für
Veranstaltungen im Rahmen dieser Satzung zur Verfügung. §
2 
Das Tagungscenter wird für die
Öffentlichkeitsarbeit des Wasser- und Abwasserzweckverbandes "Huy
-Fallstein" sowie vom Verbandsausschuss und der Verbandsversammlung des
WAZ "Huy -Fallstein" genutzt.Die Räumlichkeiten (Saal einschließlich Foyer und
Toiletten) können außerdem für Veranstaltungen von Gemeinden,
eingetragenen Vereinen, Organisationen und Verbänden, vorrangig der
Mitgliedsgemeinden des Wasser- und Abwasserzweckverbandes "Huy
-Fallstein" sowie Bürgern für private Feierlichkeiten zur Verfügung
gestellt werden.Versammlungen und Veranstaltungen von Parteien
bedürfen der Zustimmung des Verbandsvorsitzenden. §
3 
Die Benutzung der in § 2 (2) aufgeführten Räume
ist möglichst 4 Wochen (mindestens 14 Tage) vor der beabsichtigten
Benutzung beim Wasser- und Abwasserzweckverband "Huy -Fallstein",
Sargstedter Weg 1-2 in 38820 Halberstadt zu beantragen.Vorrang für die Benutzung haben dienstliche
Veranstaltungen gemäß § 2 Abs. 1.Die Benutzung kann aus wichtigem Grund versagt
werden. §
4 
Die Benutzer haben die Räume sowie ihre
Einrichtungen und Geräte schonend und pflegend zu behandeln.Bei Beschädigungen in und am Gebäude sowie von
Einrichtungsgegenständen (einschließlich Verlust) ist der Benutzer
verpflichtet, die Kosten zu ersetzen.Bei nicht ordnungsgemäßer oder nicht
durchgeführter Reinigung wird dem Benutzer diese in Rechnung gestellt. §
5 
Der Benutzer hat spätestens am darauffolgenden
Werktag nach Abschluss der Veranstaltung die Räumlichkeiten und
Einrichtungsgegenstände dem Verantwortlichen des Wasser- und
Abwasserzweckverbandes so zu übergeben, wie er sie vorgefunden hat.Der Termin der Übergabe ist mit dem Verband
abzustimmen. Der Benutzer hat dabei insbesondere nachstehende
Verpflichtungen:  
das Mobiliar einschließlich der
Gebrauchsgegenstände ist entsprechend zurückzuräumen und zu säubern;die gemieteten Räume sind besenrein zu übergeben,
wobei der anfallende Müll eigenständig durch den Nutzer zu entsorgen
ist. § 6 Beim Verlasses des Tagungscenters ist dafür Sorge
zu tragen, dass sämtliche
Fenster und Türen geschlossen, das Licht gelöscht, alle elektrischen
Geräte
und die Heizkörper abgeschaltet und die Wasserhähne zugedreht sind. § 7 Für die Benutzung der in § 2 (2) genannten Räume
werden Entgelte nach
einer besonderen Satzung erhoben. § 8 Diese Satzung tritt am Tage nach der
Veröffentlichung in Kraft. Halberstadt, 04.12.2000 gez. SchumannVerbandsvorsitzender Siegel
   SATZUNG über die Erhebung von Entgelten
für das Tagungscenter im
Wasserwerk Röderhof des Wasser- und Abwasserzweckverbandes "Huy
-Fallstein" Auf Grund der §§ 6, Abs. 1 und 8 Abs. 1 der
Gemeindeordnung des Landes
Sachsen-Anhalt in der zur Zeit gültigen Fassung und mit Beschluss der
Verbandsversammlung in seiner Sitzung am 04.12.2000 wurde folgende
Satzung über
die Erhebung von Entgelten beschlossen. § 1 Für die Benutzung des Tagungscenters Röderhof
entsprechend § 2 Absatz 2
der "Satzung über die Benutzung", werden Entgelte nach Maßgabe
dieser Satzung erhoben. § 2 Die Entgeltregelungen werden, entsprechend der
Nutzung, in den einzelnen
Verträgen festgelegt und beziehen sich jeweils auf einen Tag. 
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sowie
Ausschusssitzungen und Verbandsversammlungen des WAZ "Huy -Fallstein"
keineFür Städte bzw. Gemeinden, eingetragene Vereine,
Organisationen und Verbände, dessen Städte bzw. Gemeinden nicht
Mitglied des WAZ "Huy -Fallstein" sind 200,00 EuroFür Städte bzw. Gemeinden, eingetragene Vereine,
Organisationen und Verbände, dessen Städte bzw. Gemeinden Mitglied des
WAZ "Huy -Fallstein" sind 130,00 EuroFür Familienfeiern von Personen aus den unter 2.
genannten Städten bzw. Gemeinden 100,00 EuroFür Familienfeiern von Personen aus den unter 3.
genannten Städten bzw. Gemeinden 75,00 EuroFür Familienfeiern von Mitarbeitern der
Verbandsgeschäftsstelle sowie von den ehrenamtlich tätigen Mitgliedern
des Verbandsausschusses und der Verbandsversammlung 25,00 EuroFür gewerbliche Nutzung je angefangene Stunde
50,00 Euro § 3 Die genannten Preise sind Nettopreise, denen die
jeweils geltende gesetzliche
Mehrwertsteuer hinzugerechnet wird. § 4 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer
Bekanntmachung in Kraft. Halberstadt, 04.12.2000 gez. SchumannVerbandsvorsitzender
 Siege
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